Was wir übernehmen
Alle Steuerarten. Für Firmen und Privatpersonen.
Schweizer Steuerrecht ist komplex. Bund, Kanton und Gemeinde erheben je eigene Steuern, und jede hat eigene Fristen. Wir haben den Überblick, damit du es nicht haben musst.
Steuererklärung
Für GmbH, AG, Einzelfirma und Privatpersonen
Wir erstellen die Steuererklärung vollständig. Direkte Bundessteuer, kantonale Staatssteuer und Gemeindesteuer. Für Kapitalgesellschaften zusätzlich die Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital. Du unterschreibst, wir reichen ein.
Quellensteuer
Für Arbeitgeber mit ausländischen Mitarbeitenden
Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung zahlen Quellensteuer direkt vom Lohn. Als Arbeitgeber musst du diese monatlich abrechnen und ans Steueramt überweisen. Wir machen das für dich.
Lohnausweise
Jährliche Pflicht für jeden Arbeitgeber
Bis 31. Januar müssen alle Lohnausweise beim Steueramt eingereicht sein. Wir erstellen die Lohnausweise für alle deine Mitarbeitenden, prüfen ob Spesenpauschalen korrekt angegeben sind, und reichen fristgerecht ein.
MWST-Abrechnung
Quartalsweise oder jährlich je nach Abrechnungsart
Mehrwertsteuer ist eine der fehleranfälligsten Steuern. Falsch gebuchte Vorsteuern, vergessene Korrekturen, verspätete Einreichungen. Wir buchen MWST‒konform und reichen die Abrechnung pünktlich ein.
Gewinn- und Kapitalsteuer
Für GmbH und AG in Basel-Stadt und Baselland
Kapitalgesellschaften zahlen Gewinnsteuer auf den Reingewinn sowie Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital. Wir optimieren die Steuerlast im gesetzlichen Rahmen durch korrekte Rückstellungen, Abschreibungen und Abzüge.
Vermögens- und Einkommenssteuer
Für Privatpersonen in BS, BL und anderen Kantonen
Als Privatperson zahlst du Einkommenssteuer auf Lohn, Rente und Kapitalerträge sowie Vermögenssteuer auf Bankguthaben, Wertschriften und Liegenschaften. Wir machen alle erlaubten Abzüge geltend: Krankheitskosten, Weiterbildung, Schuldzinsen.
Was wir übernehmen
Wir melden uns rechtzeitig. Du musst nichts im Kalender eintragen.
Für jeden Mandanten überwachen wir alle relevanten Steuerfristen. Wenn etwas ansteht, melden wir uns – nicht du dich bei uns.
Lohnausweise einreichen
Bis 31. Januar des Folgejahres
Quellensteuer-Abrechnung
Bis 10. des Folgemonats
MWST-Abrechnung (quartalsweise)
60 Tage nach Quartalsende
Steuererklärung GmbH / AG
6 Monate nach Abschluss
Steuererklärung Privatperson
Kanton Basel-Stadt / Baselland
Wir erinnern dich: Bevor eine Frist näher rückt, melden wir uns aktiv bei dir.
Fristverlängerungen beantragen wir wenn nötig.
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Quellensteuer: Was steckt dahinter?
Viele Arbeitgeber wissen nicht genau, was sie bei der Quellensteuer schulden. Und viele Mitarbeitende wissen nicht, ob sie zu viel zahlen. Wir klären beides.
Wer zahlt Quellensteuer?
Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis). Also Personen mit B-, L-
oder G-Ausweis. Die Steuer wird direkt vom Monatslohn abgezogen.
Was ist die Pflicht des Arbeitgebers?
Jeden Monat die korrekte Quellensteuer berechnen, einbehalten und bis zum 10. des
Folgemonats ans Steueramt überweisen. Falsche Tarife oder verspätete Zahlungen führen zu
Nachforderungen.
Was änderte sich 2021?
Seit 2021 können Quellenbesteuerte eine nachträgliche ordentliche Veranlagung
beantragen – wenn das Jahreseinkommen über CHF 120'000 liegt oder sie Kapitalerträge haben. Wir
prüfen das für jeden Mandanten.
Korrekturen und Rückforderungen
Wenn Quellensteuer falsch berechnet oder zu viel abgezogen wurde, stellen wir
Korrekturanträge beim Steueramt. Das passiert öfter als man denkt – wir überwachen das laufend.
FAQ
Fragen zu Steuern
Macht ihr auch Privatsteuern?
Erinnert ihr mich an meine Fristen?
Was ist der Unterschied zwischen Staats- und Bundessteuer?
Was ist Verrechnungssteuer?
Kann ich zu euch wechseln, wenn ich schon einen Treuhänder habe?
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