Anmeldungen
Wir melden alles an, was nötig ist.
AHV-Ausgleichskasse, MWST (falls relevant), Unfallversicherung UVG, kantonale
Steuerbehörde. Du startest von Tag 1 korrekt – ohne böse Überraschungen.
MWST-Pflicht beginnt erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter ist eine
freiwillige Unterstellung möglich – wir beraten, ob das sinnvoll ist.